Häufig gestellte Fragen zum Winterdienst

In Köln gehört die Schneeräumpflicht zur Verkehrssicherungspflicht, die durch städtische Satzungen auf die Hauseigentümer übertragen wird. Diese sind dazu verpflichtet, die Gehwege und Zugänge zu ihren Grundstücken von Schnee und Eis zu befreien und diese gegen Glätte abzusichern, beispielsweise durch das Streuen von Streugut. Kommt es aufgrund nicht geräumter oder gestreuter Gehwege zu Unfällen, haften die Hauseigentümer für den entstandenen Schaden. Hinweis: In Köln können Hauseigentümer die Verantwortung für den Winterdienst auch im Mietvertrag auf ihre Mieter übertragen, sodass diese dann die Räum- und Streupflichten übernehmen müssen.

Wie oft Schnee geräumt und Wege sowie Straßen gestreut werden müssen, hängt stark von der Wetterlage ab. Bei anhaltendem Schneefall ist regelmäßiges Räumen erforderlich, insbesondere sollte bei starkem Schneefall unmittelbar nach dem Aufhören des Schneitens geräumt werden. Auch bei Eisregen und gefährlicher Glätte ist es notwendig, mehrfach täglich zu streuen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

In Köln gelten bestimmte Vorschriften, welche Streumittel beim Winterdienst auf Gehwegen und anderen öffentlichen Flächen verwendet werden dürfen, um die Umwelt und Infrastruktur zu schonen. Hier sind die wichtigsten Regelungen:

1. Verbot von Streusalz

Streusalz ist in Köln grundsätzlich verboten, da es Pflanzen, Böden, und Gewässer schädigt und die Infrastruktur (wie Beton und Metall) angreift. Es darf nur in Ausnahmefällen verwendet werden, etwa bei starkem Eisregen oder auf besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder stark geneigten Gehwegen.

2. Erlaubte Streumittel

Stattdessen sind abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder Lavagranulat zugelassen. Diese Materialien sorgen für Rutschfestigkeit, ohne Schäden an der Umwelt zu verursachen.

3. Entsorgung von Streugut

Nach der Tauphase sollte das Streugut, insbesondere wenn Splitt oder Granulat verwendet wurde, wieder entfernt werden, um Verschmutzung der Gehwege zu vermeiden und das Risiko von Unfällen zu senken.

Die Räum- und Streupflicht umfasst die Verantwortung von Grundstückseigentümern oder Mietern, Gehwege und gegebenenfalls angrenzende öffentliche Flächen im Winter sicher begehbar zu halten. Dies beinhaltet folgende Aufgaben:

1. Schneeräumen

Schnee muss von Gehwegen, Zugängen und Hauseingängen entfernt werden. Die geräumte Fläche sollte so breit sein, dass zwei Personen aneinander vorbeigehen können (in der Regel mindestens 1 bis 1,5 Meter).

2. Streuen

Bei Glätte ist der Weg mit abstumpfenden Mitteln (z.B. Sand oder Splitt) zu streuen, um die Rutschgefahr zu reduzieren. Die Verwendung von Salz ist in den meisten Städten, darunter auch Köln, nur in Ausnahmen erlaubt, da es Umwelt und Infrastruktur schädigen kann.

3. Zeitliche Vorgaben

Die Räum- und Streupflicht beginnt in der Regel früh morgens (meist zwischen 7 und 8 Uhr) und endet am Abend (in der Regel gegen 20 Uhr). An Sonn- und Feiertagen beginnt die Pflicht oft eine Stunde später. Schnee und Glätte sollten möglichst zeitnah nach dem Wetterereignis beseitigt werden.

4. Überprüfung und Nachbesserung

Wenn es tagsüber erneut schneit oder gefriert, müssen Gehwege mehrmals geräumt und gestreut werden, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten.

Wird die Räum- und Streupflicht vernachlässigt, können im Falle eines Unfalls Haftungsansprüche oder Bußgelder drohen.

Der Winterdienst ist wichtig, um Gehwege und Zufahrten sicher und begehbar zu halten. Die Beauftragung von Profis für den Winterdienst kann eine praktische Lösung sein, insbesondere für Eigentümer oder Unternehmen, die nicht die Zeit oder die Mittel haben, den Winterdienst selbst durchzuführen. Hier sind einige Gründe und Hinweise, warum und wie man Profis für den Winterdienst beauftragen sollte:

1. Vorteile eines professionellen Winterdienstes

  • Rechtssicherheit: Profis kennen die gesetzlichen Anforderungen und sorgen dafür, dass alle Vorschriften eingehalten werden, was die Haftung bei Unfällen reduziert.
  • Flexibilität und Zuverlässigkeit: Dienstleister sind flexibel und können schnell auf Wetterveränderungen reagieren und wiederholt räumen oder streuen, wenn dies erforderlich ist.
  • Erfahrung und Ausrüstung: Ein professioneller Winterdienst verfügt über das notwendige Equipment und Know-how, um Gehwege, Parkplätze und Zufahrten effizient von Schnee und Eis zu befreien.

2. So findet man einen geeigneten Winterdienst-Anbieter

  • Vergleiche anstellen: Vergleiche verschiedene Anbieter in der Region hinsichtlich ihrer Preise und Dienstleistungen. Viele Firmen bieten auch individuelle Abonnements für die gesamte Wintersaison an.
  • Referenzen und Bewertungen prüfen: Schaue dir Referenzen und Online-Bewertungen an, um sicherzustellen, dass der Anbieter zuverlässig ist und gute Arbeit leistet.
  • Vertragliche Regelungen: Achte darauf, dass der Vertrag klare Regelungen enthält, wie oft geräumt wird, welche Streumittel verwendet werden und wie auf starke Wetterveränderungen reagiert wird.

3. Kosten für den Winterdienst

Die Kosten für den Winterdienst variieren je nach Fläche, Häufigkeit und Serviceumfang. Oftmals bieten Unternehmen Pakete für die Wintersaison an, die mehrere Räum- und Streueinsätze beinhalten und sich in vielen Fällen langfristig lohnen.

4. Unser Winterdienst - NES24-Services

Unser Unternehmen NES24-Services bietet professionellen und zuverlässigen Winterdienst für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen an. Besuche unsere Website, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren oder ein individuelles Angebot für die Wintersaison anzufordern.

Ein professioneller Winterdienst sorgt dafür, dass Wege und Zufahrten zuverlässig und rechtzeitig geräumt werden. Das reduziert nicht nur das Unfallrisiko, sondern kann auch Zeit und Aufwand für Hausbesitzer oder Unternehmen einsparen.

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