Häufig gestellte Fragen zum Winterdienst

In Köln gehört die Schneeräumpflicht zur Verkehrssicherungspflicht, die durch städtische Satzungen auf die Hauseigentümer übertragen wird. Diese sind dazu verpflichtet, die Gehwege und Zugänge zu ihren Grundstücken von Schnee und Eis zu befreien und diese gegen Glätte abzusichern, beispielsweise durch das Streuen von Streugut. Kommt es aufgrund nicht geräumter oder gestreuter Gehwege zu Unfällen, haften die Hauseigentümer für den entstandenen Schaden. Hinweis: In Köln können Hauseigentümer die Verantwortung für den Winterdienst auch im Mietvertrag auf ihre Mieter übertragen, sodass diese dann die Räum- und Streupflichten übernehmen müssen.

Wie oft Schnee geräumt und Wege sowie Straßen gestreut werden müssen, hängt stark von der Wetterlage ab. Bei anhaltendem Schneefall ist regelmäßiges Räumen erforderlich, insbesondere sollte bei starkem Schneefall unmittelbar nach dem Aufhören des Schneitens geräumt werden. Auch bei Eisregen und gefährlicher Glätte ist es notwendig, mehrfach täglich zu streuen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

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